Achtung Verjährung
12.03.2008

Argentinien-Anleihen

Urteil des Bundesverfassungsgerichts
• Beschluss des 2. Senats vom 08.05.2007 / AZ: 2 BvM 1/03
Urteil als PDF (klick hier)

Verjährung Zinscoupons 2006 zum 31.12.2010

Fragebogen zur Anspruchsicherung (doc)

• Persönliche Beratung unter Tel.: +49 (0)821 / 781133

Bitte beachten Sie, dass bezüglich der Zinscoupons des Jahres 2006 unter Umständen zum 31.12.2010 die Verjährung eintreten könnte. Eine 100%-ige Möglichkeit, diese eventuell drohende Verjährung mit dem damit verbundenen Ausfall der Forderung zu umgehen, besteht nur darin, die Forderung vor diesem Zeitpunkt bei Gericht rechtshängig zu machen  oder in Einzelfällen die Papiere in physischer Form bei der jeweils zuständigen Hauptzahlstelle vorzulegen und sich die Vorlegung samt Nichteinlösungsvermerk bestätigen zu lassen.

Sollten Sie von dem Zahlungsausfall der Republik Argentinien oder der Provinz Buenos Aires betroffen sein und ihre begründeten Ansprüche möglichst kostengünstig sichern und durchsetzen wollen, dann können Sie sich gerne mit dem verlinkten Fragebogen (hier anklicken) oder in einem persönlichen Gespräch unverbindlich an die Kanzlei Jakob Heichele wenden.

Für Anleihengläubiger argentinischer Staatsanleihen , die nach US-Recht begeben wurden und die daher nicht in Deutschland einklagbar sind, kann jederzeit gerne der Kontakt zu einer in dieser Angelegenheit sehr erfahrenen Kanzlei in New York hergestellt werden.

Im Zuge des geplanten Umtauschangebotes der Republik Argentinien wurden bei der Börse Luxemburg sowie der CSSF Luxemburg Anträge gestellt, die darauf abzielen den geplanten Neu-Anleihen der Republik Argentinien die Börsenzulassung zu verweigern. Ziel dieser Anträge ist, die Republik Argentinien dazu zu zwingen die bestehenden rechtskräftigen Gerichtsurteile zugunsten der Anleihegläubiger zu honorieren bzw. ein angemessenes Umtauschangebot vorzulegen.


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